Nachhaltigkeitsrichtlinien

1. Grundsätze zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Gemäss der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR, Sustainable Finance Disclosure Regulation) berücksichtigt unser Büro bei der Beratung zu Versicherungen mit einer Anlagekomponente Nachhaltigkeitsrisiken, soweit das Versicherungsunternehmen entsprechende Informationen bereitstellt.

Die SFDR definiert Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintritt den Wert einer Anlage tatsächlich oder potenziell erheblich beeinträchtigen kann.

Die in unserem Büro geltende Vergütungspolitik schafft bei der Beratung zu Versicherungen mit einer Anlagekomponente keine Anreize, übermässige Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

2. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Versicherungsberatung auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Zu den Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der SFDR gehören Umwelt-, Sozial- und Mitarbeitendenbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Praxis im Versicherungsmarkt ist noch nicht ausreichend entwickelt, um unserem Büro eine angemessene Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu ermöglichen.

Deshalb berücksichtigt unser Büro derzeit bei Anlageentscheidungen und bei der Beratung zu Versicherungen mit einer Anlagekomponente keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, es sei denn, die Kundin oder der Kunde hat entsprechende Präferenzen mitgeteilt. In diesem Fall berücksichtigen wir diese bei der Beurteilung der Eignung der betreffenden Versicherungen mit einer Anlagekomponente.

Unser Büro wird diese Richtlinien entsprechend den weiteren Entwicklungen im Versicherungsmarkt überprüfen.

Letzte Aktualisierung: 07.01.2025